Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird, zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Ihr Arbeitnehmer hat ab dem vertraglich geregelten Rentenbeginn Anspruch auf die Kapitalleistung oder eine lebenslange Rente. Der Rentenbeginn kann bis zum 60. Lebensjahr vorgezogen werden. Der Rentenbeginn kann auch bis zum 70. Lebensjahr verzögert werden, falls ein Arbeitnehmer seine Rente nicht zum vereinbarten Altersrentenbeginn in Anspruch nehmen möchte.

Die Unterstützungskasse ist ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt. Weil eine Unterstützungskasse auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährleistet, unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht und ist deshalb in der Anlage ihres Vermögens „frei“.

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