Verglichen mit der privaten Rentenversicherung zahlt die Lebensversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls – Alter, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Tod – die gesamte Versicherungssumme aus. Diese setzt sich, ähnlich der privaten Rentenversicherung, aus einem garantierten Versicherungsbetrag und einer Überschussbeteiligung zusammen. Diese Anlageform ist nicht förderfähig, da sie keine lebenslange Leistung in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplans mit Restkapitalverrentung vorsieht. Jedoch haben sich die Lebensversicherungsgesellschaften dazu bereiterklärt, bestehende Lebensversicherungsverträge in förderfähige private Rentenversicherungen umzuwandeln.
Bisher werden Lebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich gefördert.
Mit dem Begriff "Lebensversicherung" können zwei verschiedene Produkte gemeint sein: Die Risikolebensversicherung oder die kapitalbildende Lebensversicherung. Beide Produkte sind nicht förderfähig.
Eine Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall des Versicherungsnehmers an die im Vertrag begünstigten Personen. Lebt der Versicherungsnehmer bei Ablauf der Vertragslaufzeit noch, so erhält er nichts ausgezahlt.
Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird neben dem Versicherungsschutz im Todesfall auch eine Auszahlung im "Erlebensfall" vereinbart. Dazu wird bei der Versicherung rechnerisch ein "Sparanteil" am Gesamtbeitrag ermittelt, der - einschließlich Verzinsung - am Ende der Vertragslaufzeit in der Regel auf einmal ausgeschüttet wird (Einmalzahlung oder Kapitalausschüttung). Die Ausschüttung setzt sich aus einer garantierten Überschussbeteiligung und einer Versicherungssumme zusammen.
Erträge aus Lebensversicherungen sind steuerfrei und die Beiträge im Rahmen des allgemeinen Vorsorgefreibetrages (nach § 10 EStG, nicht des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgebeiträge nach § 10a EStG!) als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre
- es werden laufende Beitragszahlungen über mindestens fünf Jahre geleistet
- der Todesfallschutz beträgt mindestens 60% der Beitragssumme.
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Für den Fall dass das Ende der Laufzeit nicht erlebt wird, ist auch eine Todesfall-Summe mitversichert. Der Abschluss einer Lebensversicherung ist aus diversen Gründen sinnvoll.
Lebensversicherungen sind nahezu unersetzlich:
Gebührenfrei